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Bildung und Teilhabe - Das Bildungspaket der Regierung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verabschiedete 2011 das Bildungspaket. Ein Teil davon ist die Unterstützung von Schülern mit Lernproblemen, wenn die Versetzung in die nächste Klassenstufe gefährdet ist. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld oder den Kinderzuschlag erhalten, sowie Arbeitssuchende mit Bezug von ALG II und Sozialgeld. Nachdem Sie sich vom Fachlehrer eine Bestätigung über die Notwendigkeit von Förderbedarf für Ihr Kind eingeholt haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Amt den Antrag auf Finanzierung der individuellen Förderung Ihres Kindes durch Nachhilfe stellen. Wird Ihrem Antrag stattgegeben, suchen Sie sich einen passenden Anbieter für Ihr Kind. Natürlich kann Ihr Kind gern auch bei uns Nachhilfe im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten. Sprechen Sie mit uns über ein passendes, auf Ihr Kind zugeschnittenes Förderungsangebot.